Am 25. Juni 2021 hat der Bundestag neue Verbrauchergesetze zum Verbraucherschutz erlassen. Dies hat unter anderem auch Auswirkungen auf Handyverträge.
Generell sollen die Regeln für die Verbraucher klarer und verständlicher werden und somit Ihren Schutz erhöhen. Durch lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen wird die Wahlfreiheit der Kunden eingeschränkt. Jetzt soll es auch möglich sein, Verträge auch mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat zu kündigen. Die Laufzeit der Verträge wird vorerst nicht angepasst, jedoch muss bevor ein Vertrag für drei Monate verlängert wird, eine Kündigungsoption angeboten werden.